BERR Tagesfahrten 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages: 1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung unterbreiten Sie uns unter Geltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. 1.2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zudem in unse- ren aktuellen Reisekatalogen oder unter www.berr-reisen.de/agb/ zu finden, wobei zwischen Tagesfahrten und Pauschalreisen zu unter- scheiden ist. 1.3. Die Anmeldung muss neben den gewünschten Reisedaten und der Adresse des Anmelders Name und Vorname sämtlicher Reise- teilnehmer enthalten, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder gleichermaßen einsteht, wie für seine eigenen. Der Anmelder ist im Zuge der Buchung alleiniger Vertragspartner und regelt demzufolge alle notwendigen Modalitäten für die von ihm angemeldeten Reise- teilnehmer. 2. Bezahlung: 2.1. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt sie den Reisepreis von 500 EURO nicht, so darf der komplette Betrag auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. 2.2. Für Tagesfahrten, die Eintrittskarten bspw. für Musicals, Vorstel- lungen od. Parks beinhalten, für Sondergruppenreisen und Reiseversi- cherungen gelten abweichende Regelungen. Siehe hierzu Ziffer 6.1. ff. 2.3. Tagesfahrten sind stets bei Buchung fällig. Anmeldungen über unser Online-Buchungsportal erfolgen per Lastschriftverfahren. 2.4. Umbuchungs-/Rücktritts-/Bearbeitungskosten sind sofort fällig. 3. Leistung / Preis: Die vertraglichen Reiseleistungen ergeben sich aus der Beschrei- bung im Prospekt oder im Katalog und den Angaben in der Reise- anmeldung. Für die Durchführung von einzelnen Ausflügen ist je nach Reise eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen. Änderungen oder Ab- weichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Programmänderungen, Entfall von Ausflügen aufgrund nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, etc.), die nach Ab- schluss des Reisevertrages notwendig werden und die von uns nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4. Beförderung: 4.1. Die Beförderung erfolgt in modernen Reisebussen gemäß Leis- tungsbeschreibung. Auf Zubringerstrecken und in Ausnahmefällen können auch Busse eingesetzt werden, die nicht dem ausgeschrie- benen Komfort entsprechen. So behalten wir es uns bspw. vor, sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, die Fahrt in einem komfortablen Kleinbus (ohne WC) durchzuführen. Wir bitten um Verständnis, dass in allen Bussen striktes Rauchverbot besteht, es werden jedoch ausreichend Pausen eingelegt. Bei Fahrten, die mit unserem Liegebus ausgeschrieben sind, kann die Durchführung mit selbigem nicht garantiert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Preisminderung, Umbuchung oder Stornierung. 4.2. Sitzplatzreservierungen führen wir gerne wenn möglich nach Ihren Wünschen durch. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass hier kein Rechtsanspruch auf bestimmte Sitzplatznummern besteht, da es jederzeit zu Busänderungen/-verschiebungen beim Einsatzplan kommen kann. Dies betrifft ebenso die Sitzauswahl in unseren Lie- gebussen. 4.3. Ein Handgepäckstück pro Reisegast kann kostenlos mitgeführt werden. Weitere Gepäckstücke wie bspw. Koffer bis 20 kg können auf Anfrage gegen gesonderte Vergütung befördert werden (Koffer 10 EURO / Fahrrad 20 EURO, pro Strecke). 1.000,– Reisepreis pro Einzel- person bzw. Gesamt- reisepreis pro Familie / Paar / Objekt(e) in € bis 100,– 200,– 300,– 400,– 500,– 600,– 800,– Einzelperson / Familie / Paar / Objekt(e) in €

5. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen: Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige an- derer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Jeder Reisegast ist zudem für die Einhaltung der geltenden Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. 6. Rücktritt des Kunden / Ersatzperson: 6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang bei uns. Die Kunden sind außerdem dazu angehalten, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (Email oder Fax) einzureichen. 6.2. Tritt der Kunde oder ein Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zu- rück oder tritt er die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen sowie für unsere Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch wird von uns vorbehaltlich Ziffer 6.3. abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts pauschaliert gemäß folgen- der Bestimmungen geltend gemacht: Tagesfahrten können bis 15 Tage vor Abfahrt gegen ein Bearbei- tungsentgelt von 10 EURO pro Person umgebucht oder storniert werden. Umbuchungen und Stornierungen von 14 Tage bis 3 Tage vor Abreise berechnen wir mit 50 %, mindestens jedoch mit 10 EURO pro Vorgang. Umbuchungen danach sind wie Stornierungen und Neuanmeldungen zu betrachten. Für Stornierungen bis Abfahrtstag oder bei Nichterscheinen berechnen wir 90 % vom Reisebetrag. Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis enthaltene Eintrittskarten für Veranstaltungen wie z.B. Musicals/Theater/Parks, Skipässe und fest bestellte Leistungen z.B. Schifffahrten oder Essen nicht erstattungs- oder umbuchungsfähig sind. 6.3. Dem Kunden oder Teilnehmer bleibt es vorbehalten, uns nachzu- weisen, dass ein geringerer Schaden oder geringere Aufwendungen entstanden sind, als die von uns geforderte Pauschale. Uns bleibt vorbehalten, unter Nachweis eines höheren Schadens oder höherer Aufwendungen als die vorgesehene Pauschale anstelle der Pau- schale den tatsächlichen Schaden oder Aufwand geltend zu machen. 6.4. Bis zum Reisebeginn kann jeder angemeldete Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. 7. Rücktritt des Veranstalters: 7.1. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder fällt ohne unser Verschulden ein Leistungsträger aus, behalten wir uns eine Kündigung des Reisevertrages vor. Für diesen Fall informieren wir Sie spätestens am Vortag der Abfahrt. 7.2. Der Reisepreis wird für diesen Fall umgehend von uns zurück- erstattet, soweit er von Ihnen bereits bezahlt wurde. 7.3. Soweit nicht anders beschrieben, beträgt die Mindestteilneh- merzahl bei allen unseren Tagesfahrten 20 Personen. 8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann für die bereits erbrachten oder die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangt werden. Wir sind ver- pflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, sie zurückzubeför- dern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu zahlen. 9. Haftung des Veranstalters/Haftungsbeschränkung: 9.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschä- bis 64 Jahre ab 65 Jahre 5,– 9,– 11,– 9,– 16,– 19,– 14,– 23,– 28,– 17,– 26,– 31,– 19,– 32,– 38,– 23,– 35,– 42,– 26,– 39,– 47,– 29,– 45,– 54,– ohne Selbstbeteiligung Europa

den sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt a) soweit ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 9.2. Unsere Haftung aus unerlaubter Handlung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise. Etwaige darüber hinaus gehende Ansprüche aus zwingenden, gesetzlichen oder internationalen Re- gelungen bleiben unberührt. 9.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sach- schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Bergbahnfahrten, etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeich- net sind oder sich dies eindeutig aus den Umständen ergibt, es sei denn, uns liegt ein Organisations- oder Hinweisverschulden zur Last. 10. Gewährleistung: Unsere Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vor- schriften. 11. Mitwirkungspflicht: Jeder Reiseteilnehmer hat sich an die Anordnungen und Vorgaben der Reiseleitung zu halten. Er hat sich für die Abwicklung der Reise jeweils selbst angemessen auszustatten und zu verhalten, ins- besondere bei Rad- und Wanderreisen geeignete und den Sicher- heitsanforderungen entsprechende Ausrüstung mitzunehmen und zu verwenden. Bei Rad- oder Bergtouren hat der Reiseteilnehmer selbst für seine erforderliche Sicherheitsausstattung (Stichwort Helmpflicht) zu sorgen. Bei Wanderreisen ist eine geeignete Ausrüs- tung sowie angemessenes Schuhwerk unabdingbar. Verstöße gegen diese Mitwirkungspflicht können zu Lasten des Teilnehmers gehen. 12. Schlussbestimmungen: 12.1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. 12.2. Gerichtsstand für alle Klagen zum Reisevertrag ist unser Sitz, soweit nicht ein zwingender anderweitiger Gerichtsstand gegeben ist. Für Klagen gegen unseren Vertragspartner oder einen Reiseteil- nehmer ist dessen Sitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen einen Kaufmann, juristische Personen oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall besteht als Gerichtstand unser Sitz. 12.3. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns bei Vorliegen der gesetzlichen Vor- aussetzungen zur Anfechtung des Reisevertrages. 12.4. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung stellen und gespeichert werden, unterliegen den Anforderungen der EU-DSGVO und sind deshalb hinreichend gegen unzulässige Verwendung geschützt. Veranstalter und Sitz: BERR REISEN GMBH Hermann-Oberth-Straße 4 83052 Bruckmühl Bildnachweis: Adobe Stock / pixabay Adobe Stock, Fotolia, Shutterstock, AZ-Grafikwerkstatt, SteveArt Fotografie I steveart.de I Stefan Feist, text³ , bzw. Copyright am Bild. Wir danken allen Fremdenverkehrsämtern und Partnern für die Bereitstellung diverser Bildmaterialien. Europa bis 64 Jahre ab 65 Jahre 7,– 16,– 22,– 27,– 32,– 20,– 28,– 34,– 40,– 14,– 17,– 18,– 23,– 35,– 39,– 45,– 54,– 44,– 49,– 56,– 67,– ohne Selbstbeteiligung

Reise gebucht? Auch an den Reiseschutz denken! Prämien pro

Reiserücktritts-Versicherung Auto / Bus / Bahn • Stornokosten-Versicherung • Reiseabbruch-Versicherung

RundumSorglos-Schutz (Reisen bis 45 Tage) Auto / Bus / Bahn • Stornokosten-Versicherung • Reisekranken-Versicherung • Reiseabbruch-Versicherung • Reisegepäck-Versicherung

mit Selbstbeteiligung

mit Selbstbeteiligung

Europa

Europa

jedes Alter

jedes Alter

26,– 29,– 36,– 42,– 45,– 49,– 69,– 84,–

1.200,– 1.400,– 1.600,– 2.000,– 2.500,–

35,– 39,– 43,– 54,– 70,–

52,– 59,– 65,– 75,– 97,–

62,– 71,– 78,–

62,– 69,– 75,–

78,– 86,– 94,–

TAGESAUSFLUG MIT DEM BUS GEBUCHT? Sichern Sie die Stornokosten günstig ab! 1.800,– 48,– 69,– 83,– 59,– 86,– 108,–

90,–

98,–

123,– 148,– 186,– 236,– 290,–

116,– 152,– 179,– 232,–

118,– 149,– 189,– 232,–

Stornokosten-Versicherung Bus-Tagesfahrten inkl. Eintrittskarte ohne Selbstbeteiligung 3.000,– 91,– 4.000,– 108,– 5.000,– 140,–

Prämien pro Einzelperson in €

127,– 150,– 194,–

108,– 138,– 158,–

Empfehlung: Ergänzungsschutz Covid-19 optional bei uns erhältlich. Sprechen Sie uns an!

In Kooperation mit:

30,- 50,- 75,-

1,70 2,40

3,40 3,90 Weitere Tarife auf Anfrage. Bitte fragen Sie Ihr Reisebüro / Ihren Reiseveranstalter. Selbstbeteiligung Stornokosten–Versicherung und Reiseabbruch–Versicherung: 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person. Reisekranken–Versicherung: Bei Heilbehandlungen im Ausland € 100,– je Versicherungsfall. Reisegepäck–Versicherung: € 100,– je Versicherungsfall. Abschlussfrist Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Es gelten die Versicherungsbedingungen VB–ERV 2019. 5,90

Reise- preis in € bis

100,- 150,-

200,- 7,90 Weitere Tarife auf Anfrage. Bitte sprechen Sie uns an. Die Stornokosten-Ver- sicherung für Bustagesfahrten gilt für alle Tagesreisen mit dem Bus (bis zu 24 Stunden, ohne Übernachtung), die in Deutschland beginnen und enden. Es gelten die Versicherungsbedingungen VB–ERV 2019.

67

AGB gültig ab 01.01.2023

Powered by