BERR Family 2023

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die vollständigen AGB finden Sie unter www.berr-reisen.de/agb oder liegen in unseren Reisebüros im Hauptkatalog 2023 zur Einsichtnahme oder Mitnahme auf.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 1.1. Reiseanmeldungen nehmen wir schriftlich, mündlich, fern- mündlich und auf elektronischem Weg (Email / Internet) entgegen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Ge- schäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Werktage, bei Reise- anmeldung in elektronischer Form 5 Werktage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. 1.3. Telefonisch getätigte Reiseanmeldungen sind lediglich verbindli- che Reservierungen, worauf der Anmelder ausdrücklich hinzuweisen ist. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer 1.1. geschlossen werden. 1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzei- tige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Ver- anstalter 10 Werktage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite sowie den dort abrufbaren Reisebedingungen. 1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „Verbindlich Buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektro- nischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestä- tigung auf der Internetseite maßgeblich. 2. Vermittelte Leistungen - weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen → siehe Hauptkatalog 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten → siehe Hauptkatalog 4. Bezahlung 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Rest- zahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Ver- einbarung treffen. Bei Flug-, Schiffs- und/ oder Kombinationsreisen ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zu leisten. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens zwei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und / oder vor- gesehen (z.B. Hotelgutschein od. Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziffer 12. (siehe unten) zu- rücktreten kann. 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/ oder vorgesehen (z.B. Hotel- gutschein oder Beförderungsschein). 4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzah- lung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und an- gemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rück- trittsentschädigung nach Ziffer 9. verlangen. 4.6. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75 EURO nicht, so darf der komplette Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Siche- rungsscheines verlangt werden. 4.7. Tagesfahrten sind stets bei Buchung fällig. Anmeldungen zu Tagesfahrten über unser Online-Buchungsportal erfolgen im Last- schriftverfahren. 5. Leistungen und Pflichten 5.1. Die vertraglichen Reiseleistungen ergeben sich aus der Beschrei- bung im Prospekt oder Katalog und den Angaben in der Information vor Buchung. Der Veranstalter behält sich Änderungen von Prospekt/ Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. Für die Durchführung einzelner Ausflügen etc. ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen vorgesehen. 5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung,

9. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden 9.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann je- doch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. 9.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 25 EURO verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisen- den ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädi- gung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 10. Reiseabbruch: Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetz- liche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen. 11. Kündigung: bei schwerer Störung durch den Reisenden - Mitwirkungspflichten → siehe Hauptkatalog 12. Rücktritt des Veranstalters bei Nichterreichen der Mindest- teilnehmerzahl 12.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu in- formieren. Soweit nicht anders beschrieben (Prospekt/ Katalog etc.), beträgt die Mindestteilnehmerzahl bei Aufenthaltsreisen 15 Personen und bei Tagesfahrten 20 Personen. 12.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktre- ten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die an- gegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. 12.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziffer 12.1. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rück- tritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden - je- weils vor Reisebeginn. 12.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 12.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüg- lich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. 13. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außerge- wöhnlichen Umständen → siehe Hauptkatalog 14. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden → siehe Hauptkatalog 15. Haftungsbeschränkung → siehe Hauptkatalog 16. Verjährung - Geltendmachung → siehe Hauptkatalog 17. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungs- plattform → siehe Hauptkatalog 18. Beförderung und Zimmerbelegung → siehe Hauptkatalog Berr Reisen GmbH, Hermann-Oberth-Str. 4, 83052 Bruckmühl Tel: 08062 / 90 67 50, Email: info@berr-reisen.de Kundengeldabsiche- rer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wies- baden, Tel: 0611 533 - 5859 Bildnachweis: Adobe Stock, Fotolia, SteveArt Fotografie I steveart. de I Stefan Feist, text3, bzw. Copyright am Bild. Wir danken allen Frem- denverkehrsämtern & Partnern für die Bereitstellung diverser Bilder und bei Tanja Mair für die Gestaltung des "Berrli-Logos". Reiseveranstalter: Berr Reisen GmbH Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige:

soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigen- schaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilneh- merzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Rei- sebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziffer 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziffer 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung - siehe oben Ziffer 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen. → weitere Details siehe Hauptkatalog 6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Ver- anstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Ver- anstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reise- beginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Rei- sende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters an- nehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das An- gebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minde- rung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mind. gleich- wertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). 7. Vertragsübertragung - Ersatzreisende → siehe Hauptkatalog 8. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn - Nichtantritt der Reise 8.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zu- rücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rück- tritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler. 8.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den ver- einbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine an- gemessene Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und für entstandene Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche an- derweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Dieser Ersatzanspruch wird von uns vorbehaltlich Ziffer 8.3. abhän- gig vom Zeitpunkt des Rücktritts aus dem nachfolgend genannten Prozentsatz pauschaliert geltend gemacht: Unsere Entschädigungspauschalen bei Mehrtagesbusreisen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % Unsere Entschädigungspauschalen bei Flug-, Schiffs- und/ oder Kombinationsreisen: → siehe Hauptkatalog Tagesfahrten können bis 15 Tage vor Abfahrt gegen eine Bearbei- tungsgebühr von 10 EURO pro Person umgebucht oder storniert werden. Umbuchungen oder Stornierungen von 14 bis 3 Tage vor Ab- reise berechnen wir mit 50 %. Umbuchungen danach sind wie Stor- nierungen und Neuanmeldungen zu betrachten. Bei Stornierungen bis Abfahrtstag oder bei Nichterscheinen berechnen wir 90 % des Reisepreises. Es ist zu beachten, dass im Reisepreis enthaltene Ein- trittskarten für Veranstaltungen wie bspw. Musicals/ Theater/ Parks oder Skipässe nicht erstattungs- oder umbuchungsfähig sind. Für Sondergruppenreisen z.B. Schiffsreisen im Vollcharter, Sonder- ver- anstaltungen wie bspw. Berr-Events können spezielle Storno- sowie Zahlungsbedingungen vereinbart werden, diese entnehmen Sie Ihren vorvertraglichen Informationen. → weitere Details siehe Hauptkatalog vom 29. Tag bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 35 % vom 20. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 % vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 70 % vom 7. Tag bis einen Tag vor Reisebeginn 90 % Am Abreisetag 95 %

Auszug der AGB Gültig ab 01.01.2023

15

Powered by